Die Rechte des Inhabers einer LAPL bestehen darin, ohne Vergütung als PIC oder Kopilot auf Flugzeugen oder TMGs im nichtgewerblichen Betrieb tätig zu sein, jedoch mit folgenden Einschränkungen:
Mit der LAPL sind die Lizenzinhaber ausschließlich zum Fliegen innerhalb der EASA-Mitgliedsstaaten berechtigt. Da sie zudem nicht ICAO-konform ist, kann sie auch nicht in Drittländern validiert werden. Das kann nur der EASA-PPL(A)oder eine höhere Lizenz leisten.
Die Lizenz ist auf Lebenszeit erteilt. Um die Rechte der Lizenz auszuüben, müssen jedoch in den vergangenen 24 Monaten mindestens 12 Flugstunden als PIC einschließlich 12 Starts und Landungen sowie eine Stunde Übungsflug mit einem Lehrberechtigten absolviert sein.
Navigation, Meteorologie, Luftrecht, allgemeine Flugzeugkenntnisse (Technik), Aerodynamik, Verhalten in bes. Fällen, menschliches Leistungsvermögen. Zusatzunterricht Sprechfunk.
30 Flugstunden, davon mind. 6 Stunden Solo
Schulflugzeug: Aqulia A 210
Sportfliegergruppe Schwenningen a. N. e.V.
Ausbildungsleiter - Armin Schneider
Spittelbronner Weg 62
78056 Villingen-Schwenningen